Die Zukunft der Bildung

In einer zunehmend digitalisierten Welt spielen maschinenlesbare Bildungsnachweise eine zentrale Rolle bei der Transformation von Bildungs- und Arbeitsmärkten. Diese Technologie verspricht nicht nur eine effizientere Verwaltung von Bildungsdaten, sondern auch eine verbesserte Transparenz und Mobilität für Lernende und Berufstätige. Doch was genau sind maschinenlesbare Bildungsnachweise und warum sind sie so zukunftsweisend?

Was sind maschinenlesbare Bildungsnachweise?

Maschinenlesbare Bildungsnachweise sind digitale Zertifikate, die Informationen über Bildungsabschlüsse und erworbene Qualifikationen einer Person in einer standardisierten und strukturierten Form enthalten. Im Gegensatz zu traditionellen Papierdokumenten können diese digitalen Nachweise von Computern leicht gelesen, verarbeitet und überprüft werden. Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung gewinnen elektronische Dokumente und Urkunden zunehmend an Bedeutung. Während klassische Prüfungszeugnisse in der dualen Ausbildung oder Fortbildungszeugnisse nach wie vor meist in Papierform ausgestellt werden, erfolgen die Einschreibung an weiterführende Bildungseinrichtungen oder die Bewerbung bei Unternehmen vermehrt digital. In diesem Zusammenhang sollen Bildungsnachweise im Bereich der Berufsbildung in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden, um deren elektronische Erstellung, Auslese und Verarbeitung von entsprechenden Stellen zu ermöglichen.

Die Standardisierung und Harmonisierung spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Auf der Grundlage der XÖV-Methodik wurden bereits etablierte technische Standards implementiert, die den Austausch von Bildungsnachweisen in Form einer maschinenlesbaren Datei ermöglichen. Hierbei wird das maschinenlesbare Format Extensible Markup Language (XML) für strukturierte Zeugnisdaten verwendet.

Vorteile digitaler Zeugnisse 

  • Ressourceneinsparung für Kammern: Maschinenlesbare Zeugnisse ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung von Bildungsnachweisen, wodurch administrative Ressourcen eingespart werden.
  • Fehlerreduktion und medienbruchfreier Datenaustausch: Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung sorgt dafür, dass Daten mit weniger Fehlern erfasst und ohne Medienbrüche ausgetauscht werden.
  • Erreichung des neuen Reifegradmodells: Maschinenlesbare Bildungsnachweise ermöglichen die Erreichung des neuen Reifegradmodells für Nachweisabrufe. So wird zukünftig nur übertragen, was wirklich gebraucht wird.
  • Einführung des Once-Only-Prinzips: Digitale Zeugnisse unterstützen das Once-Only-Prinzip, das im OZGÄndG (Onlinezugangsgesetz-Änderungsgesetz) gesetzlich verankert ist, indem die Daten nur einmal erfasst und mehrfach verwendet werden.
  • Integration und Übermittlung: Digitale Zeugnisse können in geplante Register integriert und sowohl deutschlandweit als auch EU-weit übermittelt werden.

  • Zeit- und Kosteneinsparung für Bürgerinnen und Bürger: Da Kammern die bereits vorhandenen Daten bzw. Zeugnisse aus Registern nutzen müssen, entfallen die Beantragung und Einreichung von beglaubigten Kopien.
  • Standardisiertes Datenformat: Bei der Erstellung der Zeugnisse wird ein standardisiertes Datenformat verwendet, das sich in verschiedene IT-Systeme der Kammern integrieren lässt.
  • Integration in virtuelle Brieftaschen: Digitale Nachweise können potenziell in eine virtuelle Brieftasche (z. B. EUid-Wallet) integriert werden.
  • Umweltfreundlichkeit: Digitale Zeugnisse reduzieren den Papierverbrauch und andere Ressourcen, was sie umweltfreundlich macht.

Die Rolle von XBerufsbildung

Das neue Fachmodul XBerufsbildung wird auf Basis erprobter technischer Standards realisiert, mit dem Ziel, eine einheitliche, herstellerneutrale, technologie- und produktoffene sowie freie Spezifikation zu entwickeln. Das Modul soll eine maschinenlesbare und standardisierte Datenübertragung bzw. den Austausch von Zeugnissen zwischen den Akteuren im Bereich der Berufsbildung ermöglichen. Die Zeugnisse, die nach dem XBerufsbildung-Standard erstellt werden, sollten potenziell in die geplanten Bildungsregister (z. B. Bildungseinrichtungsregister, Bildungsnachweisregister) im Rahmen der Registermodernisierung (RegMoG) integriert werden.

Die aktuelle Spezifikationsversion 0.4 von XBerufsbildung wurde kürzlich veröffentlicht. Im Rahmen der Entwicklung wurden bereits zwei Arten von Zeugnissen modelliert, nämlich das "Prüfungszeugnis bzw. Umschulungszeugnis der Kammer" nach § 37 Abs. 2 BBiG und § 31 Abs. 2 HwO bzw. § 62 Abs. 3 und das "Fortbildungszeugnis der Kammer" nach § 56 BBiG. Diese Zeugnisarten können nun in Ihren Kammern pilotiert und erprobt werden.

Interesse an einer Pilotierung? Dann senden Sie einfach eine E-Mail an beteiligung@xberufsbildung@init.de. Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite!